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Allgemeine Geschäftsbedingungen


der Firma

H&S Trend Media KG
Reichenhaller Straße 6
A-5020 Salzburg

im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt.

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für Auftragserweiterungen und alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer
Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.

Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die
unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge für Reparaturen von Hardware und/oder Teilen der Hardware werden nur auf Kundenwunsch erstellt
und sind kostenpflichtig.

3. Angebote
Angebote werden nur schriftlich, per Fax oder Email erteilt. Die Angebotsgültigkeit ist freibleibend, außer bei
anderslautender Vereinbarung.

4. Vertragsabschluss
Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot des Auftragnehmers bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der
Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind.
Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er ab der Zustellung beim Auftragnehmer daran gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch
Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch
Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass er den Auftrag annimmt.
Nimmt der Kunde mittels unserer Dienstleistungen auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch, so ist der Kunde für die
Einhaltung der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber verantwortlich und kann im Schadensfall direkt
haftbar gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mit den Dritten direkt über die Benutzung von deren
Dienstleistungen abzurechnen. Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung bleibt vorbehalten.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch geltenden
rechtlichen Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens, des Pressegesetzes und des Urheberrechtes
einzuhalten.

5. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen
Für vom Kunden oder dessen Vertreter angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine
Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Geringfügige und dem Kunden zumutbare Änderungen in
technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

6. Daten, Unterlagen und Materialien des Kunden
Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Materialien, insbesondere Verkabelungen (z.B. Telefon u. Internetleitungen) und Stromanschlüsse, müssen in einem für die Dienstleistung geeigneten Zustand sein. Der
Auftragnehmer haftet nicht für die Datensicherung. Diese obliegt in jedem Fall dem Kunden. Der Auftragnehmer überprüft
nicht die korrekte Lizenzierung von Programmen, die vom Kunden zur Verfügung gestellt wurde und kann daher für nicht
erfolgte Lizenzierungen nicht haftbar gemacht werden. Im Zuge der Durchführung von Arbeiten nimmt der Auftragnehmer
insbesondere auf die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes bedacht (Wahrung des Datengeheimnisses
und Verschwiegenheitspflicht).

7. Fremdleistung und Beauftragung Dritter
Der Auftragnehmer ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von
vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren
(„Besorgungsgehilfe“). Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des
Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Der Auftragnehmer wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen
und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

8. Termin
Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Der Auftragnehmer bemüht sich, die
vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur
Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens
aber 14 Tage währende, Nachfrist eingeräumt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an den
Auftragnehmer.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunden vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von
Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden den Auftragnehmer jedenfalls von der Einhaltung des
vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen
Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen) in Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte
Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.

9. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag bei Lieferung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei
Zahlungsverzug werden sämtliche Mahn- und Inkassokosten sowie 14% Verzugszinsen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Kunden bekannt, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und etwaige bereits erbrachte Leistungen sofort zu verrechnen. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit solchen des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Auftragnehmer zahlungsunfähig geworden ist oder dass die Gegenforderung des Auftragnehmers mit seiner Verbindlichkeit aus dem Auftrag im rechtlichen Zusammenhang steht, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

10. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Gerät der
Kunde in Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Dem Auftragnehmer steht im Falle des Zahlungsverzuges das Zurückbehaltungsrecht an Waren und Geräten des Kunden, die sich beim Auftragnehmer befinden, im entsprechenden Gegenwert zu.

11. Rücktritt vom Vertrag
Der Auftragnehmer ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird und/oder berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder
Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit erbringt.

12. Rücktrittsrecht für Konsumenten

Konsumenten haben ein besonderes Rücktrittsrecht. Sie können innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss ohne
Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.
Ausgenommen davon sind:
a) Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Kunden gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen
(§ 5e, Abs 2, erster Satz KSchG) ab Vertragsabschluß begonnen wird, b) Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die wir keinen Einfluß haben, abhängt, c) Waren, die nach
Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, d) Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Kunden entsiegelt worden sind.
Bei Ausübung des Rücktrittsrechts haben Zug um Zug a) der Auftragnehmer die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu
erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie b) der
Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung
vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind) und dem Auftragnehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung,
einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Leistung, zu zahlen; die
Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

13. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke der Buchhaltung
und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

14. Haftung und Gewährleistung
Der Auftragnehmer haftet, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, für Schäden sofern ihn ein Verschulden trifft. Die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nie für Fehler in Programmen oder Betriebssystemen anderer Hersteller.
Für die Gewährleistung gegenüber Konsumenten (iSd KschG) gelten, wenn nicht anders vereinbart, die einschlägigen
gesetzlichen Vorschriften, ansonsten gilt ein Jahr Gewährleistungsfrist. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung ist
schriftlich zu vereinbaren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe an den Kunden bzw. im Falle des Unterbleibens, jedoch spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Kunde jedoch bereits vor Übergabe der erbrachten Leistung diese in Verwendung haben, so beginnt die Gewährleistungsfrist ab diesem Zeitpunkt. Die Gewährleistung und die Produkthaftung erlöschen auf jeden Fall, wenn die gelieferte Ware oder Leistung von Dritten oder vom Kunden selbst bearbeitet und/oder verändert wurde. Auch der Bruch von Garantiesiegeln bewirkt das Erlöschen von Gewährleistungs- und Produkthaftpflichtansprüchen des Kunden.

15. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung,
Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens schriftlich geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert, exklusive Steuern, begrenzt.

16. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Firmensitz des Auftragnehmers.

17. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer ist ausschließlich Österreichisches Recht, unter
Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen, anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.

18. Sondervereinbarungen zur Suchmaschinenoptimierung (SEO)

Seitens des Auftragnehmers werden Empfehlungen abgegeben und Arbeiten durchgeführt, die mit sehr hoher
Wahrscheinlichkeit den gewünschten Erfolg im Ranking einer Suchmaschine bringen werden. Es wird zugesichert, dass alle
Arbeiten hinsichtlich der SEO mit erforderlicher Sorgfalt und Pflicht ausgeführt werden.
Es kann jedoch von Seiten des Auftragnehmers nicht gewährleistet werden, dass Leistungen Dritter stets unterbrechungsund fehlerfrei vorhanden sind. Für alle Dienstleistungen im Bereich der SEO kann KEINE Erfolgsgarantie von Seiten des Auftragnehmers gegeben werden. Darüber hinaus übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung bei einer etwaigen Verschlechterung von Rankings oder einem Ausschluss von Websites aus dem Index der jeweiligen Suchmaschinen. Aufgrund von Änderungen der Suchalgorithmen bei den Suchmaschinen, Änderungen von Richtlinien und Empfehlungen der Suchmaschinenbetreiber und dem Abfrageverhalten der User kann es unter Umständen zu Unschärfen in den Suchergebnissen kommen, deswegen gelten die Leistungen auch als erbracht, wenn ähnliche Suchbegriffe und
Kombinationen als Treffer erbracht werden.

19. Sondervereinbarung zur Kennzeichnungspflicht von Webseiten
Für die rechtskonforme Umsetzung der Kennzeichnungspflicht einer Webseite nach ECG und MedienG sowie eine korrekte
Datenverarbeitung nach DSG ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer wird nur beratend tätig erteilt jedoch keine rechtsverbindlichen Auskünfte.

Stand: 02.02.2008
Diese Ausgabe der AGB ersetzen alle vorherigen Ausgaben.

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